|
 |
 |
 |
 |
Übersicht |
 |
|
|
|
|
|
 |
Singlereisen mit Kind |
 |
|
 |
10.10.2010 | 8 Tage Flugreise incl. Flug Summerfeeling im Herbst auf Mallorca
599 € Kinder ab 2 Jahren: 399 € Infos zur Reise Diese Reise ist inzwischen leider bereits komplett ausgebucht
NEU 10.10.10 | 8 Tage Erleben sie den Herbst 2010 auf einem Almgasthof im idyllischen Zillertal
159 € Kinder ab 3 Jahren: 109 € Infos zur Reise
28.12.2010 | 6 Tage Silvester und den Jahres- wechsel gemeinsam im Sauerland erleben
149 € Kinder ab 2 Jahren: 109 € Infos zur Reise
|
|
 |
|
|
|
 |
Kontakt |
 |
|
|
|
|
|
|
 |
Landesförderung Familienerholung in Schleswig-Holstein
Das Bundesland Schleswig-Holstein stellt für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende Zuschüsse für den Urlaub bereit. Die Voraussetzungen und die Ansprechpartner zum Beantragen der Fördergelder finden sie hier.
Allgemeine Voraussetzungen
Gefördert werden
Familien mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein, die
· Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II,
III, oder XII bzw.
· Wohngeld oder
· Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
erhalten, sowie
· Alleinerziehende,
· Eltern mit mindestens zwei Kindern / Jugendlichen,
· kinderreiche Familien,
· Familien mit schwer behinderten Kindern
/ Jugendlichen oder Erwachsenen,
sofern die regelmäßigen Nettoeinkommen die Einkommensgrenze
nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze wird auf 140 % der in
Schleswig-Holstein geltenden Sozialhilferegelsätze festgesetzt.
Gefördert werden Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie
· in Familienferienstätten, die von gemeinnützigen
Trägern betrieben werden,
· auf einem bewirtschafteten, familiengerechten
Bauernhof,
· in Jugendherbergen des Jugendherbergswerks
- LV Nordmark,
· in Jugendbildungs- und Jugendfreizeitstätten
gemeinnütziger Träger.
Die Ferien- und Freizeitmaßnahmen sollen in Schleswig-Holstein
durchgeführt werden und nur in begründeten Fällen ist der
Aufenthalt bei anderen geeigneten Anbietern, insbesondere bei solchen,
die besonders behinderten-, kinder- oder familienfreundliche Angebote vorhalten,
möglich.
Geförderte Urlaubsdauer
Die individuellen Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie
sollen mindestens zehn Tage, höchstens 21 Tage dauern.
Zuschussleistungen
Individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie werden
pro Tag und teilnehmendem Familienmitglied gefördert. Der Tagessatz
kann unterschiedlich hoch sein und hängt von der Anzahl der Anträge
ab, da in jedem Jahr nur ein bestimmtes Kontingent an Mitteln zur Verfügung
steht. Bitte erfragen Sie Höhe des Zuschusses bei der zuständigen
Kreisverwaltung. Bezuschusst werden die nachweisbaren und angemessenen
Ausgaben für die Übernachtungen und ggf. für die Mahlzeiten,
wenn sie von der Ferienstätte bereitet werden. Sollten die Ausgaben
für die Unterkunft geringer sein als der errechnete Zuschuss, wird
nur ein Zuschuss bis zur Höhe der tatsächlichen Ausgaben gewährt.
Weitere wichtige Bestimmungen
· Der Zuschuss wird nach Beendigung der Ferienmaßnahme
direkt an die Ferieneinrichtung gezahlt.
· Ihre Eigenbeteiligung zahlen Sie direkt
an die Ferieneinrichtung.
· Der Zuschuss verringert sich entsprechend,
wenn Familienmitglieder nicht oder nur eine kürzere Zeit an
der Ferienmaßnahme teilnehmen.
· Das Vertragsverhältnis besteht zwischen
Ihnen und der Ferienstätte und wird durch die Zahlung des Zuschusses
an die Ferienstätte nicht beeinflusst. Gegebenenfalls anfallende Ausfall-
oder Stornogebühren sind von Ihnen selbst zu tragen. Es wird daher
der Abschluss einer Reiserücktritts-/ Reiseabbruchversicherung empfohlen.
· Aufenthalte, die keine zuwendungsfähigen
Ausgaben verursachen, (z.B. Besuch bei Verwandten) werden nicht gefördert.
Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Anträge können Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung
stellen. Sie können Ihren Antrag auch über die freien Wohlfahrtsverbände
stellen, die Sie dabei gerne beraten und unterstützen.
Die Anträge müssen vor Beginn der Ferienmaßnahme gestellt
werden.
Nach Auswahl und Reservierung einer Ferienstätte ist die dem Antrag
beigefügte Bestätigung von der
Ferienstätte zu unterzeichnen.
Der Antrag ist zusammen mit der Bestätigung der Ferienstätte
und den entsprechenden Einkommens
nachweisen bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.
Anschriften der Verbände:
Deutscher Familienverband Landesverband
Schleswig-Holstein e.V.,
Herzogin-Augusta-Straße 31, 25813 Husum,
Tel: (0 48 41) 12 51
Caritasverband für Schleswig-Holstein e.V.,
Muhliusstr. 67, 24103 Kiel,
Tel: (04 31) 59 02 30
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein, Landesverband der Inneren Mission
e.V.,
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg,
Tel: (0 43 31) 5 93-243
DRK Landesverband Schleswig-Holstein e.V.,
Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel,
Tel: (04 31) 5 70 71 25
Die Arbeiterwohlfahrt - Landesverband Schleswig-Holstein,
Feldstraße 5, 24105 Kiel,
Tel: (04 31) 5 1140
|
 |
 |
 |
Alleinerziehende |
 |
|
 |
Kontaktanzeigen von alleinerziehenden Müttern und Vätern finden sie hier
|
|
 |
|
|
|
 |
Urlaub Alleinerziehende |
 |
|
 |
30.12.2010 | 4 Tage Silvester in einem Hotel mit Halbpension in der Nähe von Berlin erleben
229 € Kinder ab 2 Jahren: 99 € Infos zur Reise
30.12..2010 | 5 Tage Skiurlaub an Silvester für Singles mit Kind auf einer Almhuette im Zillertal
299 € Kinder ab 2 Jahren: 199 € Infos zur Reise
30.12.2010 | 4 Tage Silvester und den Jahres- wechsel gemeinsam erleben - incl Silvesterbuffet
169 € Kinder ab 2 Jahren: 109 € Infos zur Reise
NEU1.6.2011 | 5 Tage Kinder Mitmach Zirkus auf einem Campingplatz an der Ulmbach Talsperre
49 € Kinder ab 2 Jahren: 39 € Infos zur Reise
|
|
 |
|
|
|
 |
Zuschussmöglichkeiten |
 |
|
|
|
|
|
|
 |
 |
 |