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Übersicht |
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Singlereisen mit Kind |
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7.4.2012 | 5 Tage Skiurlaub in den Osterferien für Singles mit Kind auf einer Almhuette im Zillertal
249 € Kinder ab 2 Jahren: 169 € Infos zur Reise Diese Reise ist inzwischen leider bereits komplett ausgebucht
10.04.2012 | 6 Tage Osterurlaub in einem Ferienhaus an der Listertalsperre im Sauerland
159 € Kinder ab 2 Jahren: 119 € Infos zur Reise
16.5.2012 | 5 Tage Kinder Mitmach Zirkus auf einem Campingplatz an der Ulmbach Talsperre
59 € Kinder ab 2 Jahren: 39 € Infos zur Reise
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Kontakt |
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Landesförderung Familienerholung in Hamburg
Das Bundesland Hamburg stellt für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende Zuschüsse für den Urlaub bereit. Die Voraussetzungen und die Ansprechpartner zum Beantragen der Fördergelder finden sie hier.
Allgemeine Voraussetzungen Gefördert wird ein
Erholungsurlaub, den Eltern und Kinder gemeinsam verbringen.
Antragsberechtigt sind Hamburger Familien mit mindestens 2 im Haushalt
lebenden Kindern unter 18 Jahren, allein Erziehende auch mit einem
Kind. Pflegeeltern sind Eltern gleichgestellt. Eine Förderung kann alle
2 Jahre beantragt werden. Einkommensgrenzen
Zuschüsse werden gewährt, wenn das Nettoeinkommen nicht höher ist als
der zweifache Sozialhilfesatz. Für die Berechnung wird das aktuelle
monatliche Einkommen der letzten drei Monate vor Antragstellung,
einschließlich anteiliger Sonderzahlungen wie Weihnachts- und
Urlaubsgeld, zugrunde gelegt. Geförderte Urlaubsdauer
Der Familienurlaub soll mindestens 10 Tage dauern. Der Zuschuss wird
für längstens 21 Tage gewährt. Der An- und Abreisetag gelten zusammen
als 1 Tag. Allerdings darf ein Urlaub nur gefördert werden, wenn die
Gesamtkosten (einschl. Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) einen in der
Verwaltungsvorschrift festgelegten und jährlich an der Entwicklung der
Lebenshaltungskosten angepassten Betrag nicht übersteigt. Für teurere
Reisen und Urlaubsaufenthalte, die länger als 23 Tage dauern, darf ein
Zuschuss nicht bewilligt werden. Zuschussleistungen
Gemeinsam erziehende Eltern: 10 Euro pro Tag/pro Kind. Bei
Überschreitung der Einkommensgrenzen bis zu 10 %: 8 Euro pro Tag/pro
Kind. Allein erziehende Eltern: für das erste Kind 12 Euro und
jedes weitere Kind 10 Euro. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen
bis zu 10 %: für das erste Kind 10 Euro, für jedes weitere Kind 8 Euro. Zuständige Stellen und Antragsverfahren Anträge können schriftlich 6 bis 8 Wochen vor Reisebeginn bei den Jugendämtern der Bezirke gestellt werden: Bezirksamt Hamburg-Mitte: M/JA I/KTB/TP, Klosterwall 6, Block C, 20095 Hamburg Bezirksamt Altona: A/JA II/HzE-K, Osdorfer Landstraße 50, 22549 Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel: A/JA I/UVG, Grindelberg 66, 20139 Hamburg Bezirksamt Hamburg Nord: N/JA/HzE-K, Kümmelstraße 7, 20249 Hamburg Bezirksamt Wandsbek: W/JA III/KTB/KL 2, Am alten Posthaus 2, 22041 Hamburg Bezirksamt Bergedorf: B/JA/EB, Bornbrook 15, 21031 Hamburg Bezirksamt Harburg: H/JA/HzE-K, Wilhelmstraße 33, 21071 Hamburg
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Alleinerziehende |
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Kontaktanzeigen von alleinerziehenden Müttern und Vätern finden sie hier
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Urlaub Alleinerziehende |
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25.5.2012 | 4 Tage Erleben Sie Pfingsten auf einem Campingplatz am Badesee im Westerwald
49 € Kinder ab 2 Jahren: 29 € Infos zur Reise
6.06.2012 | 5 Tage Fronleichnam in einem Ferienhaus an der Listertalsperre im Sauerland
149 € Kinder ab 2 Jahren: 99 € Infos zur Reise
28.07.2012 | 7 Tage Sommerurlaub in einem Ferienhaus an der Listertalsperre im Sauerland
179 € Kinder ab 2 Jahren: 129 € Infos zur Reise
3.08.2012 | 3 Tage Wochenende in einem Ferienhaus an der Listertalsperre im Sauerland
69 € Kinder ab 2 Jahren: 49 € Infos zur Reise 2 freie Plätze für Frauen, Anmeldung für Männer weiterhin möglich!
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Zuschussmöglichkeiten |
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